Notfallordner

Datenschutz

Platzhalter. Vor einer Veröffentlichung ist eine vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO zu erstellen und zu prüfen (Gesundheitsdaten nach Art. 9, Daten Dritter, Auftragsverarbeiter, Löschfristen). Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist vorgesehen.

Grundsätze, die das Produkt bereits technisch umsetzt